Baugruben und Böschungen

Baugruben, Hanganschnitte und Dammböschungen können bei mittleren und guten Baugrundverhältnissen und Höhen bis 5 m nach DIN 4124 (auf Anfrage beraten wir Sie gerne über jegliche Details, die die DIN’s vorschreiben) ausgeführt werden.

In allen anderen Fällen:

sind Standsicherheitsberechnungen und Zusatzmaßnahmen wie z. B. Baugrubenverbau und Hangvernagelungen erforderlich.

Unser Büro führt die verschiedenen Standsicherheitsnachweise durch und plant Zusatzmaßnahmen wie

Die Nachweise werden in prüffähiger Form erstellt. Die Planungen der Zusatzmaßnahmen werden bis zur Ausführungsplanung mit allen erforderlichen Details in Werkplänen dargestellt.

[Startseite] [Unser Büro] [Baugrund] [Hydrologie] [Grundwasser-Brunnen]
[Baugruben, Böschungen] [Gründungen] [Private Sachverständige]
[autom. Grundwassermessstelle Sonthofen] [Impressum]