Baugruben und Böschungen
Baugruben, Hanganschnitte und Dammböschungen können bei mittleren und guten Baugrundverhältnissen und Höhen bis 5 m nach DIN 4124 (auf Anfrage beraten wir Sie gerne über jegliche Details, die die DIN’s vorschreiben) ausgeführt werden.
In allen anderen Fällen:
Schlechter Baugrund
Spezielle hydrologische Verhältnisse
Nicht ausreichender Platz für Böschungen
Höhere Belastungen in der Böschung oder hinter der Böschungskante
Höhen über 5 m
sind Standsicherheitsberechnungen und Zusatzmaßnahmen wie z. B. Baugrubenverbau und Hangvernagelungen erforderlich.
Unser Büro führt die verschiedenen Standsicherheitsnachweise durch und plant Zusatzmaßnahmen wie
Hangvernagelungen
Spritzbetonsicherungen
Trägerverbauten
Spundwände
Bohrpfahlwände
Felssicherungen
Unterfangungen
Die Nachweise werden in prüffähiger Form erstellt. Die Planungen der Zusatzmaßnahmen werden bis zur Ausführungsplanung mit allen erforderlichen Details in Werkplänen dargestellt.
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