Gründungen

Die Gründung eines Bauwerks stellt das Bindeglied zwischen dem vorhandenen Baugrund, der sich im Laufe der Erdgeschichte sehr unterschiedlich entwickeln konnte, und dem von Menschenhand zu erstellenden, bis ins Detail planbaren Gebäude dar. Entsprechend den vielfältigen Baugrundunterschieden sind auch die Gründungen unterschiedlich.

Gründungsbeurteilungen müssen deshalb baugrundbezogen auf der Grundlage der vom Statiker ermittelten Bauwerkslasten und den vertretbaren Setzungen erstellt werden. Dies erfolgt üblicherweise im Zuge eines Baugrundgutachtens.

Als Gründungsvarianten werden überwiegend

ausgeführt.

Je nach Lage des tragfähigen Untergrundes werden Zusatzmaßnahmen wie

erforderlich.

Die verschiedensten Kombinationen sind denkbar und die wirtschaftlichste Lösung sollte in Abstimmung zwischen Architekt, Baugrundgutachter und Fachplaner möglichst frühzeitig vor Baubeginn erfolgen, um eine möglichst gute Optimierung zu erreichen.

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