Private Sachverständige der Wasserwirtschaft

Das Landesamt für Wasserwirtschaft in Bayern hat zur Unterstützung der Wasserwirtschaftsämter die Position des Privaten Sachverständigen geschaffen.

Als Private Sachverständige werden nach eingehender Prüfung Personen anerkannt, die über besonderes Fachwissen und langjährige praktische Erfahrung verfügen.

Die Zulassung wird jeweils für bestimmte Fachgebiete erteilt, in denen der Sachverständige im Namen des Wasserwirtschaftsamtes bzw. des Landesamts für Wasserwirtschaft tätig wird.

Für folgende Bereiche sind zugelassen:

Herr Dipl. Ing. Stüber

 

 

·         thermische Nutzung

·         Kleinkläranlagen

·         Beschneiung

·         Bauabnahme ohne Anlagen nach Art. 41c BayWG

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